Archiv

Sicherheits- und Hygienekonzept für die Nutzung der Schulsporthalle29.06.2020

Durch die Coronavirus-Pandemie erfordert die stufenweise Öffnung der Schulsporthallen und Sportstätten für den Vereinssport die Einhaltung besonderer Verhaltens- und Hygieneregeln.
Die Handlungsempfehlungen des Landessportbundes Thüringen e.V. sowie die besonderen Regelungen für die einzelnen Sportarten, die vom zuständigen Dachverband vorgegeben werden, sind strikt einzuhalten. Die Nutzung der Schulsporthallen und Sportanlagen ist vorerst für den Breiten-, Gesundheits-, Reha- und Leistungssport vorgesehen. Eine verantwortungsbewusste Rückkehr zu einem angepassten Vereinssport, lässt sich nur gemeinsam gestalten. Dabei steht jeder Einzelne in der Pflicht, aktiv mitzuwirken um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Allgemeine Bestimmungen:
1. Die schulische Nutzung der Schulsporthalle hat höchste Priorität. Sind Schulsporthallen für Präsenzunterricht bzw. zur Durchführungen von Prüfungen eingerichtet, ist eine Nutzung für anderweitige Institutionen und Vereine ausgeschlossen. Der Zugang erfolgt auf direktem Weg und unter Einhaltung des Abstandsgebots!
2. Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung und jeglichen weiteren Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätten nicht betreten.
3. Die Schule/der Verein (nachfolgend Nutzer genannt) ist verantwortliche Person, wenn er den Sportbetrieb auf oder in einer Sportanlage organisiert und durchführt unabhängig davon, ob es sich um eine Sportanlage in kommunaler Trägerschaft handelt. Der Sportbetrieb unter freiem Himmel ist soweit möglich, dem Sportbetrieb in geschlossenen Räumen vorzuziehen.
4. Der Nutzer darf die Anlage nur betreten, wenn er dem Eigentümer glaubhaft macht, dass er über ein Hygienekonzept verfügt.
5. In der Schulsporthalle gilt striktes Rauchverbot. Dieses wird auf das gesamte Außengelände der Schulsporthalle ausgeweitet.
6. Für eine mögliche behördliche Kontaktverfolgung, muss der verantwortliche Nutzer der jeweiligen Einheit eine eigene Anwesenheitsliste gem. § 23 ThürSARS-CoV-2KiSSP-VO führen und für 4 Wochen aufbewahren.

Die Liste muss zwingend folgende Angaben enthalten:
 Vereinsname
 Abteilung
 Datum
 Ort
 Vor- u. Nachname sowie Telefonnummer der Trainer*in
 Vor- und Nachname sowie Telefonnummer der einzelnen Teilnehmer
 Unterschrift Trainer*in


Auf Verlangen, sind die Listen an den Wartburgkreis als Eigentümer unverzüglich und im Original auszuhändigen!
Den Anweisungen der Hallenwartinnen und Hallenwarte ist strikt Folge zu leisten. Der Eigentümer behält sich vor, Kontrollen vorzunehmen. Bei Nichteinhaltung und Verstößen gegen die unter Ziffer 1-6 genannten Punkte sowie gegen die nachstehend aufgeführten Verhaltens- u. Hygieneregeln, wird der betroffene Nutzer sofort von der Nutzung ausgeschlossen. Die Hallenzeiten werden in diesem Fall auf
unbestimmte Zeit entzogen.

Verhaltensregeln:

Der Mindestabstand von min. 1,5 Metern muss beim Betreten und Verlassen der Schulsporthallen, Sportanlagen sowie bei allen Trainingseinheiten eingehalten werden. Nach der vertraglich vereinbarten Trainingszeit ist die
Schulsporthalle/Sportanlage sofort zu verlassen. Es dürfen keine Ansammlungen entstehen – der Aufenthalt in Gruppen ist untersagt!

Die Sportanlagen sind lediglich zu Zwecken des Trainingsbetriebes und der Aus- u. Fortbildung zu nutzen.

Die Sportanlage wird nur durch Sportler*innen und Trainer*innen betreten. Begleitpersonen sind untersagt!

Übungen mit Körperkontakt, sportartbezogene Hilfestellungen sowie sportliche Rituale (Abklatschten, Umarmen etc.) sind untersagt.

Bei Übungseinheiten mit hoher Bewegungsaktivität ist der Mindestabstand auf 4 bis 5 Meter nebeneinander bei Bewegung in die gleiche Richtung zu vergrößern.

Der Abstand von 1,50 Metern und die Gesamtgröße des jeweiligen Raumes/der jeweiligen Fläche sind maßgebliche Parameter, um eine Gruppengröße für den Sportunterricht festzulegen.

Der Sport- und Trainingsbetrieb für Vereine erfolgt möglichst in kleinen Trainingsgruppen (max. 7 Personen), sodass der Übungsleiter/die Übungsleiterinnen im Rahmen seiner Aufsichtspflicht je nach Altersgruppe und
Art der sportlichen Übungen die Abstandsregeln kontrollieren kann. Bei mehrfacher Vorhaltung der Hallenfläche sind besondere Schutzvorkehrungen wie z.B. Trennvorhänge zu verwenden.

 

Hygieneregeln:

Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene-Empfehlungen des Robert-KochInstituts (RKI) bzw. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) einzuhalten!

Die Verwendung eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes ist für alle Personen (Trainer*innen, ehrenamtliche Beschäftigte) in außersportlichen Bereichen wird dringend empfohlen.

Für den Sportunterricht können die Umkleidebereiche genutzt werden, wenn der Abstand untereinander beim Umkleiden eingehalten wird. Möglicherweise muss dies in Etappen erfolgen. Die Umkleideräume sollten so getaltet sein – ggf. umgeräumt werden, dass der Abstand nach Geschlecht der Schülerinnen und Schüler in den Kabinen eingehalten werden kann.

Die Benutzung von Umkleidebereichen und Duschen ist für den Vereinssport verboten. Bekleidungswechsel und Körperpflege können nicht in der Sportanlage stattfinden.

Der Wartburgkreis ermöglicht das gründliche Händewaschen und stellt dafür Seife und Papierhandtücher zu Verfügung. Der Abfall muss sofort und in geschlossenen Behältern kontaktfrei vom jeweiligen Nutzer entsorgt werden.

Die Bereitstellung und Benutzung von Händedesinfektionsmittel muss durch den Übungsleiter der jeweiligen Trainingseinheit sichergestellt werden. 

Während der gesamten Trainingseinheit ist in der Schulsporthalle/Sportanlage für ausreichend Luftaustausch zu sorgen. Nach dem Training ist min. 30 Minuten zu lüften. Die Trainingszeiten müssen durch den Nutzer eigenständig angepasst werden. Der Nutzer stellt sicher, dass Fenster und Türen wieder ordnungsgemäß verschlossen werden.

Sportgeräte, die sich im Eigentum des Wartburgkreises befinden sind von der Nutzung derzeit ausgeschlossen. Es wird darauf verwiesen, dass persönliche Sportgeräte (Iso-Matten, Kleinsportgeräte wie z.B. Bälle) selbst mitzubringen sind.

Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist strikt untersagt. Es sind personalisierte Getränkeflaschen zu benutzen. Getränkekästen sind verboten!